Beschwerdemanagement AND-E SE, Niederlassung Deutschland
Kundenzufriedenheit hat bei uns höchste Priorität. Trotzdem kann es passieren, dass Sie z.B. mit unserem Service oder einer Entscheidung nicht einverstanden sind. Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen:
Aioi Nissay Dowa Insurance Company of Europe SE, Niederlassung Deutschland
Carl-Zeiss-Ring 25
85737 Ismaning
E-Mail: kundenservice@aioinissaydowa.eu
Telefon: +49 (0) 89 244 474-0
Der Zugang von Beschwerden wird von uns innerhalb von 48 Stunden bestätigt, sofern nicht eine unverzügliche Beantwortung der Beschwerde erforderlich ist. Unser Ziel ist es, Beschwerden binnen 14 Tagen zu bearbeiten. Sollte die Bearbeitung mehr Zeit in Anspruch nehmen, werden wir Sie unter Angabe der Gründe entsprechend informieren und Ihnen den weiteren Ablauf mitteilen.
Neben der direkten Beschwerde haben Sie als Verbraucher auch die Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung, indem Sie den Versicherungsombudsmann als neutralen Schlichter kontaktieren.
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann ist aber, dass Sie uns zunächst die Möglichkeit gegeben haben, unsere Entscheidung zu überprüfen.
Neben dem in Deutschland ansässigen Ombudsmann für Versicherungen können Sie sich auch an den Versicherungsombudsmann in Luxemburg wenden: ACA, 12, Rue Erasme, L-1468 Luxemburg
Ihre Möglichkeit, bei Streitigkeiten den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten, wird durch die Inanspruchnahme des Schlichtungsverfahrens nicht beeinträchtigt.
Sollten Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sein, können Sie zusätzlich Beschwerde bei den folgenden Aufsichtsbehörden einreichen:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
– Bereich Versicherungen –
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Commissariat aux Assurances (CAA)
11, rue Robert Stumper,
L-2557 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
Bitte beachten Sie, dass diese Aufsichtsbehörden keine Schiedsstellen sind, die einzelne Streitfälle verbindlich entscheiden.
Beschwerdemanagement Aioi Nissay Dowa Life Insurance of Europe AG
Kundenzufriedenheit hat bei uns höchste Priorität. Trotzdem kann es passieren, dass Sie z.B. mit unserem Service oder einer Entscheidung nicht einverstanden sind. Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen:
Aioi Nissay Dowa Life Insurance of Europe AG
Carl-Zeiss-Ring 25
85737 Ismaning
E-Mail: kundenservice-life@aioinissaydowa.eu
Telefon: +49 (0) 89 244 474-474 und +49 (0) 89 244 474-479
Der Zugang von Beschwerden wird von uns innerhalb von 48 Stunden bestätigt, sofern nicht eine unverzügliche Beantwortung der Beschwerde erforderlich ist. Unser Ziel ist es, Beschwerden binnen 14 Tagen zu bearbeiten. Sollte die Bearbeitung mehr Zeit in Anspruch nehmen, werden wir Sie unter Angabe der Gründe entsprechend informieren und Ihnen den weiteren Ablauf mitteilen.
Neben der direkten Beschwerde haben Sie als Verbraucher auch die Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung, indem Sie den Versicherungsombudsmann als neutralen Schlichter kontaktieren.
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann ist aber, dass Sie uns zunächst die Möglichkeit gegeben haben, unsere Entscheidung zu überprüfen.
Ihre Möglichkeit, bei Streitigkeiten den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten, wird durch die Inanspruchnahme des Schlichtungsverfahrens nicht beeinträchtigt.
Zusätzlich haben Sie auch die Möglichkeit, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
– Bereich Versicherungen –
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Bitte beachten Sie, dass diese Aufsichtsbehörde keine Schiedsstelle ist, die einzelne Streitfälle verbindlich entscheidet.